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Hamminkeln & Umgebung 02857 / 5612348

Beratungseinsatz § 37.3.

Für Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 bis 5 trifft das Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, Artikel 37, Absatz 3 zu, oder kurz § 37,3 SGB XI.

Erinnerungsservice

Nie wieder den Beratungseinsatz verpassen, wir kümmern uns um Ihren Termin

Tipps

Wir halten Sie auf den laufenden über Fördermöglichkeiten & Zuschüsse

Wir bieten Ihnen Langjährige Erfahrung

Wir können Sie neutral beraten

Dadurch das wir keine Grund oder Behandlungspflege übernehmen haben wir keine Interesse daran Ihnen Leistungen zu verkaufen die Sie nicht benötigen

Unsere Leistungen

Das können wir für Sie tun

Beratungseinsätze § 37

Wir führen den verpflichtenden Beratungseinsatz für alle Pflegebedürftigen durch

Erinnerungsservice

Auf Wunsch planen wir direkt den nächsten Beratungseinsatz, oder erinnern Sie kurz vorher

Unabhängige Beratung

Wir werden Ihnen keine Pflege anraten die Sie nicht benötigen, da wir selber keine anbieten

Jahrelange Erfahrung

Wir kennen Ihre Rechte und helfen Ihnen dabei diese in Anspruch zu nehmen

Info Material

Auch nach der Beratung lassen wir Sie nicht alleine, auf Wunsch bekommen Sie weiteres Material

Formulare & Anträge

Auf unserer Webseite stellen wir Ihnen die Wichtigsten Formulare & Anträge zur Verfügung

Unabhängig Beratungsstelle

Daniela & Marvin Menart

Wir möchten Sie dabei unterstützen solange wie möglich zu Hause zu leben und gepflegt zu werden

Wir können Ihnen Beratend zur Seite stehen und Empfehlungen aussprechen welche sich bei anderen Kunden bereits erwiesen haben

Ab Pflegegrad 1 sind alle unsere Leistungen für Sie kostenfrei

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen kurz zusammengefasst

Bei der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Beratung für pflegebedürftige Personen der Stufe 2 in Deutschland. Für die Pflege der Stufe 1 sind Empfehlungen freiwillig. Ziel ist es, eine individuelle und bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen und pflegebedürftige Menschen bei der Organisation und Finanzierung von Pflegeleistungen zu unterstützen. Um eine Beratung in Anspruch nehmen zu können, muss die pflegebedürftige Person zu Hause wohnen. Wer dauerhaft in einer stationären Einrichtung wohnt, hat keinen Anspruch darauf.

Grundsätzlich hat eine pflegebedürftige Person der Stufe 1 Anspruch auf Pflegeberatung nach Artikel 37.3. Für die Pflege der Stufe 1 ist die Beratung freiwillig, wird jedoch empfohlen. Um eine Beratung in Anspruch nehmen zu können, muss die pflegebedürftige Person zu Hause wohnen. Wer dauerhaft in einer stationären Einrichtung wohnt, hat keinen Anspruch darauf.

Bei der Pflegestufe 4 oder 5 muss die Pflegeberatung gemäß Ziffer 37.3 vierteljährlich (d. h. alle drei Monate) in Anspruch genommen werden. Bei der Pflegestufe 2 oder 3 müssen die Beratungen alle sechs Monate stattfinden.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Beratung auf dem neuesten Stand ist und bei Bedarf neue Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Im Beratungsgespräch werden Empfehlungen zu möglichen Schulungen, Hilfen, Umstellungsmaßnahmen oder anderen pflegebezogenen Leistungen ausgesprochen. Dies muss grundsätzlich auch hier angegeben werden, wenn das aktuelle Pflegeniveau nicht mehr ausreicht, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu decken. Beratungsleistungen ersetzen jedoch nicht eine umfassende Beurteilung zur Feststellung des Pflegegrades.

Nein die Beratung wird bei vorhandenen Pflegegrad von Pflegekasse übernommen.

5.0
Basierend auf 22 Bewertungen
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Gabriele Duschynski
09:29 06 May 25
Sind immer mit der Besprechung und Hilfe zufrieden
Vera Dethlefsen
14:35 01 May 25
Wir sind nicht nur mit der häuslichen Pflege von Angelus äußerst zufrieden, auch die Pflegeberatung für Angehörige ist sehr gut und verständlich. Anleitungen, Ratschläge und Tipps werden situationsabhängig von den Mitarbeitern jederzeit und umfangreich gegeben. Hauptsächlich zu den Themen Dekubitus, Umlagerungen, Sturzvermeidung und auch Dehydrationsvermeidung wurden wir informiert. Alles wurde darüber hinaus zum Nachlesen protokolliert. Auch bei der von der Krankenkasse geforderten Schulung für pflegende Angehörige hat Angelus uns zur Seite gestanden, und die geforderte Bescheinigung wurde zeitnah ausgestellt. Danke dem Team für Alles !
V. & K. Dethlefsen
Fati
11:27 25 Feb 25
Agnes Rockmann
19:58 24 Feb 25
Sehr gute Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen.
Gina
09:43 21 Feb 25
Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung die hier gegeben wird, ich war auf der Suche nach eine beratungsstelle die mir alle Ängste und Sorgen nehmen und mir meine offenen Fragen beantworten die ich noch gehabt habe.
ich kann diese Beratungsstelle nur weiterempfehlen.👍
Dank der Unterstützung von Menart konnte ich wichtige Entscheidungen für die Pflege meines Angehörigen treffen, die uns sehr geholfen haben. Ich fühle mich bestens aufgehoben und gut beraten. Ich kann die Pflegeberatung Menart ohne Vorbehalte weiterempfehlen!
B B
13:29 20 Feb 25
Ich habe seit einigen Monaten einen Pflegegrad und hatte bescheid bekommen von meiner Krankenkasse, das ich einen Beratungsnachweis vorlegen muss. Mir wurde dann aus dem Bekanntenkreis diese Beratungsstelle empfohlen und hatte mich dort dann gemeldet und habe schnell einen Termin bekommen. Ich hatte damals den Pflegegrad bekommen und war sehr unsicher was ich nun wirklich damit anfangen kann. Ich wurde beraten, was mir alles zusteht und was ich beantragen kann. Das hat mir sehr geholfen und kann mich nur weiter positiv äußern.
Mir wurde versichert, das ich zum nächsten Nachweis angerufen werde bzgl. Eines Termines, das meine Krankenkasse den Nachweis rechtzeitig hat.
Vielen Dank für das tolle Gespräch,
L.G. An Herr Menart!
M. B.
13:09 20 Feb 25
Ich bin sehr zufrieden über die Beratung die ich für meine Oma bekommen habe. Hatten vorher eine andere Beratungsstelle, mit der wir nicht zufrieden waren. Haben dann durch eine Bekannte meiner Oma diese Beratungsstelle kennengelernt und können uns beide nur positiv äußern. Wir wurden umfangreich Beraten, in allen Dingen, die mit Pflege und/oder Pflegegrad zutun haben. Alle unseren Fragen wurden für uns verständlich und umfangreich erklärt. Es gibt ein automatisches Recall-System, sodass wir angerufen werden, wenn der nächste Beratungsbesuch ansteht und wir dann einen neuen Termin ausmachen, der für alle passt.