Beratungseinsatz § 37.3.
Für Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 bis 5 trifft das Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, Artikel 37, Absatz 3 zu, oder kurz § 37,3 SGB XI.
Erinnerungsservice
Nie wieder den Beratungseinsatz verpassen, wir kümmern uns um Ihren Termin
Tipps
Wir halten Sie auf dem Laufenden über Fördermöglichkeiten und Zuschüsse.
Wir bieten Ihnen Langjährige Erfahrung
Wir können Sie neutral beraten
Dadurch, dass wir keine Grund- oder Behandlungspflege übernehmen, haben wir kein Interesse daran, Ihnen Leistungen zu verkaufen, die Sie nicht benötigen
Unsere Leistungen
Das können wir für Sie tun
Beratungseinsätze § 37
Wir führen den verpflichtenden Beratungseinsatz für alle Pflegebedürftigen durch
Erinnerungsservice
Auf Wunsch planen wir direkt den nächsten Beratungseinsatz oder erinnern Sie rechtzeitig daran.
Unabhängige Beratung
Wir raten Ihnen keine Pflegeleistungen an, die Sie nicht benötigen, da wir selbst keine anbieten.
Langjährige Erfahrung
Wir kennen Ihre Rechte und helfen Ihnen dabei, diese in Anspruch zu nehmen.
Info Material
Auch nach der Beratung lassen wir Sie nicht allein. Auf Wunsch erhalten Sie weiteres Material.
Formulare & Anträge
Auf unserer Website stellen wir Ihnen die wichtigsten Formulare und Anträge zur Verfügung.
Unabhängige Beratungsstelle
Daniela & Marvin Menart
Wir möchten Sie dabei unterstützen solange wie möglich zu Hause zu leben und gepflegt zu werden
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und geben Empfehlungen, die sich bei anderen Kunden bereits bewährt haben.
Ab Pflegegrad 1 sind alle unsere Leistungen für Sie kostenfrei
Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen kurz zusammengefasst
Bei der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Beratung für pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen. Für Personen mit dem Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig. Ziel ist es, eine individuelle und bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige bei der Organisation und Finanzierung von Pflegeleistungen zu unterstützen. Um diese Beratung in Anspruch nehmen zu können, muss die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Wer dauerhaft in einer stationären Einrichtung wohnt, hat keinen Anspruch darauf.
Grundsätzlich hat eine pflegebedürftige Person des Grades 1 Anspruch auf Pflegeberatung nach Artikel 37.3. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, wird jedoch empfohlen. Um eine Beratung in Anspruch nehmen zu können, muss die pflegebedürftige Person zu Hause wohnen. Wer dauerhaft in einer stationären Einrichtung wohnt, hat keinen Anspruch darauf.
Seit dem 01.01.2026 müssen nun alle Pflegegrade 2-5 den Beratungsnachweis nur noch halbjährlich durchführen lassen.
Im Beratungsgespräch werden Empfehlungen zu möglichen Schulungen, Hilfen, Umstellungsmaßnahmen oder anderen pflegebezogenen Leistungen ausgesprochen. Dies muss grundsätzlich auch hier angegeben werden, wenn das aktuelle Pflegeniveau nicht mehr ausreicht, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu decken. Beratungsleistungen ersetzen jedoch nicht eine umfassende Beurteilung zur Feststellung des Pflegegrades.
Nein die Beratung wird bei vorhandenen Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen.






V. & K. Dethlefsen



ich kann diese Beratungsstelle nur weiterempfehlen.👍


Mir wurde versichert, das ich zum nächsten Nachweis angerufen werde bzgl. Eines Termines, das meine Krankenkasse den Nachweis rechtzeitig hat.
Vielen Dank für das tolle Gespräch,
L.G. An Herr Menart!



Es war ja alles sehr neu für uns und völliges fremdgebiet , ich wusste noch niemals das ich eine Beratung brauchte für meine Mutter.
Ich suchte also eine pflegeberatungsstelle raus und bin auf diese gestoßen.
Sehr freundlich und zuvorkommend.
Der Termin ist ziemlich schnell zu Stande gekommen und es wurde Rücksicht auf meine Uhrzeiten genommen .
Desweiteren wurden wir wirklich ausführlich über alles aufgeklärt was vorher nie jemand gemacht hat .
Das positive ist auch noch das wir automatisch durch die Beratungsstelle angerufen werden wenn ein neuer Termin fällig wird .
Vielen lieben Dank einfach für ihre Unterstützung und ich kann sie nur weiter empfehlen
