Die Sorge im Pflegealltag: „Bin ich als Pflegeperson überhaupt zugelassen?“
In unseren täglichen Beratungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI bei Pflegeberatung Menart begegnet uns oft eine ganz spezifische Angst. Ein Ehepaar, beide im fortgeschrittenen Alter, beide mit gesundheitlichen Einschränkungen. Die Ehefrau hat Pflegegrad 3, der Ehemann Pflegegrad 1 oder 2.
Oft hören wir dann: „Mein Mann darf mich bestimmt nicht offiziell pflegen, weil er ja selbst Hilfe benötigt. Fällt dann unser Pflegegeld weg?“
Die klare Antwort lautet: Nein! Das ist ein Mythos.
In diesem Beitrag klären wir auf, warum das möglich ist und worauf ihr achten müsst.
Ja, das geht: Pflege trotz eigenem Pflegegrad
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man „kerngesund“ sein muss, um als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen zu werden. Das deutsche Pflegesystem erkennt an, dass sich Partner oft gegenseitig stützen.
1. Die Eintragung als Pflegeperson
Auch wenn Sie selbst einen Pflegegrad haben, können Sie als Hauptpflegeperson für Ihren Partner eingetragen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie die Pflege tatsächlich leisten können.
2. Das Pflegegeld bleibt erhalten
Solange die Pflege in der häuslichen Umgebung sichergestellt ist, hat der pflegebedürftige Partner vollen Anspruch auf das Pflegegeld. Dass die Pflegeperson selbst Einschränkungen hat, führt nicht automatisch zu einer Kürzung.
3. Rentenversicherung und soziale Absicherung
Das ist ein Punkt, den viele unterschätzen: Wenn Sie Ihren Partner mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Tage) pflegen und dieser mindestens Pflegegrad 2 hat, zahlt die Pflegekasse unter Umständen Rentenversicherungsbeiträge für Sie – selbst wenn Sie selbst bereits einen kleinen Pflegegrad haben.
Worauf achtet der MDK oder die Pflegekasse?
Natürlich muss die Situation realistisch bleiben. Bei einem Begutachtungstermin oder während unserer Beratungsbesuche schauen wir uns gemeinsam an:
Kann die Pflegeperson die notwendigen Handgriffe (z.B. Hilfe beim Aufstehen oder Waschen) sicher durchführen?
Gibt es Hilfsmittel (wie Haltegriffe oder einen Badewannenlift), die den pflegenden Partner entlasten?
Wird die Pflege durch einen Pflegedienst ergänzt (Kombinationsleistung)?
Wichtig: Es geht nicht darum, jemanden „aus dem System zu prüfen“, sondern sicherzustellen, dass niemand über seine Belastungsgrenze hinausgeht.
Wie Pflegeberatung Menart euch unterstützt
Als Experten für die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI sind wir genau für diese Fragen da. Bei unserem regelmäßigen Besuch bei euch zu Hause:
Prüfen wir die aktuelle Pflegesituation neutral und empathisch.
Beraten wir euch zu Entlastungsleistungen (z.B. Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege).
Helfen wir dabei, die richtigen Hilfsmittel zu finden, damit die Pflege für beide Seiten körperlich machbar bleibt.
Fazit: Lasst euch nicht von Mythen verunsichern. Die gegenseitige Pflege von Ehepartnern ist ein wertvolles Gut, das vom Gesetzgeber unterstützt wird.
Habt ihr Fragen zu eurem konkreten Fall?
Steht euer nächster verpflichtender Beratungsbesuch an oder braucht ihr Hilfe bei der Kommunikation mit der Pflegekasse?
📞 Kontaktiert uns direkt unter 02857 / 5612348
📧 Oder schreibt uns eine E-Mail an kontakt@pflegeberatung-menart.de
Wir von der Pflegeberatung Menart sind an eurer Seite – damit ihr so lange wie möglich gemeinsam zu Hause alt werden könnt.
Mythos oder Wahrheit: Kann ich meinen Partner pflegen, wenn ich selbst einen Pflegegrad habe?
Die Sorge im Pflegealltag: „Bin ich als Pflegeperson überhaupt zugelassen?“
In unseren täglichen Beratungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI bei Pflegeberatung Menart begegnet uns oft eine ganz spezifische Angst. Ein Ehepaar, beide im fortgeschrittenen Alter, beide mit gesundheitlichen Einschränkungen. Die Ehefrau hat Pflegegrad 3, der Ehemann Pflegegrad 1 oder 2.
Oft hören wir dann: „Mein Mann darf mich bestimmt nicht offiziell pflegen, weil er ja selbst Hilfe benötigt. Fällt dann unser Pflegegeld weg?“
Die klare Antwort lautet: Nein! Das ist ein Mythos.
In diesem Beitrag klären wir auf, warum das möglich ist und worauf ihr achten müsst.
Ja, das geht: Pflege trotz eigenem Pflegegrad
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man „kerngesund“ sein muss, um als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen zu werden. Das deutsche Pflegesystem erkennt an, dass sich Partner oft gegenseitig stützen.
1. Die Eintragung als Pflegeperson
Auch wenn Sie selbst einen Pflegegrad haben, können Sie als Hauptpflegeperson für Ihren Partner eingetragen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie die Pflege tatsächlich leisten können.
2. Das Pflegegeld bleibt erhalten
Solange die Pflege in der häuslichen Umgebung sichergestellt ist, hat der pflegebedürftige Partner vollen Anspruch auf das Pflegegeld. Dass die Pflegeperson selbst Einschränkungen hat, führt nicht automatisch zu einer Kürzung.
3. Rentenversicherung und soziale Absicherung
Das ist ein Punkt, den viele unterschätzen: Wenn Sie Ihren Partner mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Tage) pflegen und dieser mindestens Pflegegrad 2 hat, zahlt die Pflegekasse unter Umständen Rentenversicherungsbeiträge für Sie – selbst wenn Sie selbst bereits einen kleinen Pflegegrad haben.
Worauf achtet der MDK oder die Pflegekasse?
Natürlich muss die Situation realistisch bleiben. Bei einem Begutachtungstermin oder während unserer Beratungsbesuche schauen wir uns gemeinsam an:
Wie Pflegeberatung Menart euch unterstützt
Als Experten für die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI sind wir genau für diese Fragen da. Bei unserem regelmäßigen Besuch bei euch zu Hause:
Fazit: Lasst euch nicht von Mythen verunsichern. Die gegenseitige Pflege von Ehepartnern ist ein wertvolles Gut, das vom Gesetzgeber unterstützt wird.
Habt ihr Fragen zu eurem konkreten Fall?
Steht euer nächster verpflichtender Beratungsbesuch an oder braucht ihr Hilfe bei der Kommunikation mit der Pflegekasse?
📞 Kontaktiert uns direkt unter 02857 / 5612348
📧 Oder schreibt uns eine E-Mail an kontakt@pflegeberatung-menart.de
Wir von der Pflegeberatung Menart sind an eurer Seite – damit ihr so lange wie möglich gemeinsam zu Hause alt werden könnt.
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