Unsere Leistungen
Mit diesen Leistungen können wir Ihnen helfen
Beratungseinsätze § 37
Wir führen den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger durch.
Erinnerungsservice
Auf Wunsch planen wir direkt den nächsten Beratungseinsatz oder erinnern Sie rechtzeitig daran.
Unabhängige Beratung
Wir raten Ihnen keine Pflegeleistungen an, die Sie nicht benötigen, da wir selbst keine anbieten.
Jahrelange Erfahrung
Wir kennen Ihre Rechte und helfen Ihnen dabei diese in Anspruch zu nehmen
Info Material
Auf Wunsch erhalten Sie weiteres Informationsmaterial.
Formulare & Anträge
Auf unserer Webseite stellen wir Ihnen die Wichtigsten Formulare & Anträge zur Verfügung
Wir bieten zweierlei Pflegeberatungen an:
- 1. Kostenfreie Pflegeberatungen Gesetzlich vorgeschriebene kostenfreie Beratungen führen wir gemäß §37 SGB XI durch, wenn ein Pflegegrad vorliegt und Angehörige ohne Hilfe eines Pflegedienstes pflegen.
- 2. Kostenpflichtige private, individuelle Pflegeberatungen Dabei beraten wir Sie nach Erfassung der aktuellen Pflegesituation zu folgenden Schwerpunkten: mögliche Leistungen der Pflegekassen, Pflegemöglichkeiten der Angehörigen, technische Möglichkeiten bei der Pflege, praktische Hilfen und vieles mehr.
Beratungsort
Die Pflegeberatung erfolgt im Umfeld der zu pflegenden Person. Nur dort können wir uns ein Bild der Gegebenheiten machen und Sie individuell beraten.
