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Nachbarschaftshilfe NRW: 131 € richtig nutzen

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Nachbarschaftshilfe in NRW – 131 Euro Entlastungsbetrag mit Pflegeberatung Menart in Hamminkeln und Wesel nutzen

Nachbarschaftshilfe in NRW: 131 Euro Entlastungsbetrag in Hamminkeln und Wesel richtig nutzen

15. September 2026 Marvin Menart 0 Comments

Ein Einkauf, eine Begleitung zum Arzt oder ein gemeinsamer Spaziergang: Oft sind es kleine Hilfen, die den Alltag eines pflegebedürftigen Menschen spürbar erleichtern. In Nordrhein-Westfalen kann eine geeignete Person aus der Nachbarschaft oder dem Freundeskreis dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Finanziert wird sie über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, haben aktuell Anspruch auf 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat. Das entspricht bis zu 1.572 Euro im Jahr. Doch nicht jede private Hilfe kann automatisch mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wie Nachbarschaftshilfe in NRW funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und worauf Familien in Hamminkeln, Wesel und Umgebung achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden.
  • Er steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 bei häuslicher Pflege zu.
  • In NRW kann eine geeignete Nachbarschaftshilfe darüber abgerechnet werden.
  • Die helfende Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Eine Qualifikation oder die Kenntnis der offiziellen Informationsangebote muss nachgewiesen werden.
  • Die genaue Anmeldung und Abrechnung sollte vor dem ersten Einsatz mit der zuständigen Pflegekasse geklärt werden.

Was bedeutet Nachbarschaftshilfe im Bereich Pflege?

Nachbarschaftshilfe ist eine freiwillige und grundsätzlich ehrenamtliche Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen.

Die helfende Person stammt typischerweise aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis oder aus der näheren Nachbarschaft. Sie übernimmt keine professionelle Pflege, sondern hilft bei einfachen Aufgaben des täglichen Lebens.

Gerade in ländlicher geprägten Orten wie Hamminkeln, Dingden, Mehrhoog, Brünen, Ringenberg, Loikum oder Wertherbruch können vertraute Personen aus dem direkten Umfeld eine wichtige Ergänzung zur familiären oder professionellen Versorgung sein.

Auch in Wesel und den umliegenden Gemeinden kann diese Form der Unterstützung pflegende Angehörige entlasten und soziale Kontakte fördern.

Welche Tätigkeiten kann eine Nachbarschaftshilfe übernehmen?

Mögliche Unterstützungen sind zum Beispiel:

  • Begleitung beim Einkaufen oder bei Erledigungen
  • Unterstützung im Haushalt
  • Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen
  • gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge
  • Gesellschaft leisten, vorlesen oder gemeinsam Zeit verbringen
  • stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger

Die Nachbarschaftshilfe ersetzt weder einen ambulanten Pflegedienst noch eine medizinisch notwendige Behandlungspflege.

Medikamentengabe, Wundversorgung oder andere fachpflegerische Tätigkeiten gehören nicht zu den typischen Aufgaben einer ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 Euro pro Monat. Die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird.

Nicht verbrauchte Beträge können angespart werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr lassen sich nach der derzeitigen Regelung grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

Wer nicht weiß, wie viel Budget noch vorhanden ist, kann den aktuellen Stand direkt bei seiner Pflegekasse erfragen.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht wie Pflegegeld automatisch auf das Konto überwiesen. Die Pflegekasse erstattet nachgewiesene Kosten für zulässige Angebote bis zur Höhe des verfügbaren Budgets.

Wer darf in NRW Nachbarschaftshilfe leisten?

Damit eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann, gelten in Nordrhein-Westfalen bestimmte Voraussetzungen.

Die helfende Person:

  • darf nicht die offiziell eingetragene Pflegeperson der betreuten Person sein,
  • darf nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem gemeinsamen Haushalt leben,
  • darf nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein,
  • muss die Unterstützung grundsätzlich ehrenamtlich erbringen,
  • muss eine geeignete Qualifikation oder die Kenntnis der vorgesehenen Informationsangebote nachweisen und
  • muss dem erforderlichen Datenabgleich durch die Pflegekasse zustimmen.

Zu den ausgeschlossenen nahen Angehörigen zählen insbesondere Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister.

Eine befreundete Person oder ein Nachbar kann dagegen grundsätzlich infrage kommen, wenn alle weiteren Bedingungen erfüllt sind.

Braucht die Nachbarschaftshilfe einen Kurs?

Bestimmte berufliche Ausbildungen oder Studienabschlüsse gelten bereits als geeignete Qualifikation. Dazu gehören nach Angaben des Pflegewegweisers NRW beispielsweise:

  • Altenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Heilerziehungspflege
  • Ergo- oder Physiotherapie
  • Sprachtherapie
  • Sozialarbeit oder Sozialpädagogik
  • Heilpädagogik
  • Psychologie

Ohne eine entsprechende berufliche Qualifikation bestehen in NRW mehrere Möglichkeiten:

  • Teilnahme an einem Nachbarschaftshelferkurs
  • Teilnahme an einem Pflegekurs
  • nachgewiesene Kenntnis der offiziellen Informationsangebote beziehungsweise der Informationsbroschüre zur Nachbarschaftshilfe

Viele Pflegekassen verwenden eigene Formulare. Deshalb empfiehlt es sich, die Anerkennung vor Beginn der Unterstützung schriftlich bestätigen zu lassen.

Nachbarschaftshilfe beantragen: So gehen Sie in Hamminkeln und Wesel vor

Der häufig verwendete Ausdruck „Nachbarschaftshilfe beantragen“ ist etwas missverständlich: Der Entlastungsbetrag selbst muss nicht gesondert beantragt werden.

Der Anspruch entsteht bei häuslicher Pflege automatisch mit einem anerkannten Pflegegrad. Die Pflegekasse muss jedoch prüfen können, ob die eingesetzte Nachbarschaftshilfe die Voraussetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt.

1. Pflegekasse kontaktieren

Fragen Sie nach dem Formular für Nachbarschaftshilfe beziehungsweise Unterstützungsleistungen nach § 45b SGB XI.

2. Persönliche Voraussetzungen prüfen

Klären Sie insbesondere den Verwandtschaftsgrad, die Wohnsituation und die Frage, ob die helfende Person bereits als offizielle Pflegeperson eingetragen ist.

3. Qualifikation nachweisen

Reichen Sie abhängig vom Einzelfall einen geeigneten Berufsabschluss, eine Kursbescheinigung oder die verlangte Bestätigung über die Kenntnis der Informationsbroschüre ein.

4. Helfende Person melden

Übermitteln Sie die Kontaktdaten sowie die erforderliche Einwilligung zum Datenabgleich möglichst vor dem ersten Einsatz.

5. Bestätigung abwarten

Lassen Sie sich von der Pflegekasse bestätigen, dass die betreffende Person als Nachbarschaftshilfe akzeptiert wird und die Aufwandsentschädigung abgerechnet werden kann.

Wie wird die Nachbarschaftshilfe abgerechnet?

Die erbrachten Hilfen sollten nachvollziehbar dokumentiert und von den Beteiligten unterschrieben werden. Anschließend werden die von der Pflegekasse verlangten Unterlagen eingereicht.

Häufig übernimmt die Nachbarschaftshilfe selbst das Versenden des gemeinsam unterschriebenen Leistungsnachweises.

Der genaue Auszahlungsweg ist jedoch von der Pflegekasse und dem verwendeten Formular abhängig.

Beim klassischen Kostenerstattungsverfahren bezahlt die pflegebedürftige Person die Aufwandsentschädigung zunächst und reicht den Beleg zur Erstattung ein.

Manche Formulare ermöglichen mit einer entsprechenden Abtretungs- oder Auszahlungserklärung eine direkte Zahlung an die helfende Person.

Entscheidend sind immer die Vorgaben der zuständigen Pflegekasse.

In Nordrhein-Westfalen gibt es kein einheitliches Abrechnungsformular für alle Pflegekassen. Nutzen Sie deshalb immer das aktuelle Formular Ihrer eigenen Pflegekasse und tragen Sie die tatsächlich erbrachten Hilfen vollständig und wahrheitsgemäß ein.

Wie hoch darf die Aufwandsentschädigung sein?

Nachbarschaftshilfe ist keine gewöhnliche gewerbliche Dienstleistung und es gibt keinen klassischen, landesweit festgelegten Stundenlohn.

Die Beteiligten können eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung vereinbaren. Erstattet wird höchstens das noch vorhandene Budget des Entlastungsbetrags.

Nach den aktuellen NRW-Informationen soll die Nachbarschaftshilfe grundsätzlich ehrenamtlich bleiben.

Aus steuerlicher Sicht ist insbesondere relevant, wie viele pflegebedürftige Personen unterstützt werden und wie hoch die erhaltene Aufwandsentschädigung ist.

Einnahmen sollten gegenüber dem Finanzamt angegeben werden. Bei individuellen Steuerfragen empfiehlt sich eine Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Typische Fehler bei der Nachbarschaftshilfe

  • Die Hilfe beginnt, bevor die Voraussetzungen mit der Pflegekasse geklärt wurden.
  • Die helfende Person ist gleichzeitig als offizielle Pflegeperson eingetragen.
  • Die helfende und die pflegebedürftige Person wohnen im selben Haushalt.
  • Der erforderliche Qualifikations- oder Informationsnachweis fehlt.
  • Es werden unvollständige oder nicht unterschriebene Nachweise eingereicht.
  • Es wird angenommen, die 131 Euro würden automatisch monatlich ausgezahlt.
  • Die besonderen Formulare und Vorgaben der eigenen Pflegekasse werden nicht vorab geprüft.

Persönliche Hilfe in Hamminkeln, Wesel und Umgebung

Die Formulare und Voraussetzungen der Pflegeversicherung können schnell unübersichtlich werden.

Die Pflegeberatung Menart unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige aus Hamminkeln, Wesel und Umgebung dabei, ihre Situation einzuordnen, vorhandene Ansprüche zu verstehen und die nächsten Schritte vorzubereiten.

Sie möchten wissen, ob Ihre gewünschte Nachbarschaftshilfe anerkannt werden kann, welche Unterlagen Ihre Pflegekasse benötigt oder wie der Entlastungsbetrag sinnvoll eingesetzt wird?

Jetzt persönliche Beratung bei der Pflegeberatung Menart anfragen:

www.pflegeberatung-menart.de

Häufige Fragen zur Nachbarschaftshilfe in NRW

Muss der Entlastungsbetrag beantragt werden?

Nein. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Für die Nutzung als Nachbarschaftshilfe müssen jedoch die Voraussetzungen der helfenden Person nachgewiesen werden.

Kann ein Familienmitglied Nachbarschaftshilfe leisten?

Nahe Angehörige bis zum zweiten Grad und entsprechend verschwägerte Personen sind in NRW ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister.

Darf die Nachbarschaftshilfe im selben Haus wohnen?

Im selben Gebäude zu wohnen ist nicht automatisch ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass keine gemeinsame häusliche Gemeinschaft beziehungsweise kein gemeinsamer Haushalt besteht. Im Zweifel sollte die Pflegekasse den Einzelfall vorab prüfen.

Kann man den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja. Nicht genutzte Monatsbeträge können angespart werden. Restbeträge aus dem Vorjahr sind nach der derzeitigen Regelung grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.

Wird das Pflegegeld durch Nachbarschaftshilfe gekürzt?

Die Nutzung des regulären Entlastungsbetrags führt grundsätzlich nicht zu einer Kürzung des Pflegegeldes. Andere Modelle wie der Umwandlungsanspruch müssen davon getrennt betrachtet werden.

Wer schickt die Abrechnung an die Pflegekasse?

Häufig reicht die Nachbarschaftshilfe den gemeinsam unterschriebenen Nachweis selbst ein. Je nach Pflegekasse kann die Einreichung auch durch die pflegebedürftige Person erfolgen. Maßgeblich ist das jeweilige Kassenformular.


Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Pflegekasse im Einzelfall.

Weiterführende Quellen:

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