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Pflegegrad erhöhen: Höherstufung richtig beantragen

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Pflegeberater bespricht mit einer Seniorin und ihrer Angehörigen die Erhöhung des Pflegegrades.

Pflegegrad erhöhen: Wann ist eine Höherstufung sinnvoll?

Der Hilfebedarf eines pflegebedürftigen Menschen kann sich mit der Zeit deutlich verändern. Vielleicht fällt das Aufstehen inzwischen schwerer, die Körperpflege gelingt nicht mehr ohne Unterstützung oder eine Demenzerkrankung führt zu zunehmender Orientierungslosigkeit. Dann stellt sich für viele Betroffene und Angehörige die Frage: Sollten wir den Pflegegrad erhöhen lassen?

Eine Höherstufung kann sinnvoll sein, wenn die Selbstständigkeit dauerhaft stärker eingeschränkt ist als bei der letzten Begutachtung. Entscheidend ist dabei nicht allein eine neue Diagnose. Maßgeblich ist, wie gut die betroffene Person ihren Alltag noch selbstständig bewältigen kann und wobei regelmäßig Unterstützung notwendig ist.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad sinnvoll sein kann, wie das Verfahren abläuft und wie Sie sich auf die erneute Begutachtung vorbereiten.

Was bedeutet eine Höherstufung des Pflegegrades?

Bei einer Höherstufung wird geprüft, ob der bisher festgestellte Pflegegrad noch zur aktuellen Pflegesituation passt. Hat sich der Hilfebedarf wesentlich und voraussichtlich dauerhaft erhöht, kann bei der zuständigen Pflegekasse eine erneute Begutachtung beantragt werden.

Der Medizinische Dienst prüft bei gesetzlich Versicherten erneut, wie selbstständig die betroffene Person in verschiedenen Lebensbereichen ist. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch Medicproof.

Wird ein höherer Pflegegrad festgestellt, können sich auch die Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung erhöhen. Welche Leistungen grundsätzlich mit einem Pflegegrad verbunden sind, erklären wir auf unserer Seite Der Pflegegrad.

Wann sollte man den Pflegegrad erhöhen lassen?

Ein Antrag auf Höherstufung sollte nicht allein deshalb gestellt werden, weil eine neue Erkrankung diagnostiziert wurde. Sinnvoll kann er vor allem dann sein, wenn sich die Auswirkungen auf den Alltag deutlich verstärkt haben.

Typische Anzeichen sind beispielsweise:

  • Die betroffene Person benötigt mehr Hilfe beim Waschen, Duschen oder Anziehen.
  • Das Aufstehen, Umsetzen, Gehen oder Treppensteigen ist schwieriger geworden.
  • Es kommt häufiger zu Stürzen oder unsicheren Situationen.
  • Mahlzeiten müssen vorbereitet, angereicht oder überwacht werden.
  • Medikamente können nicht mehr selbstständig und zuverlässig eingenommen werden.
  • Inkontinenz ist neu aufgetreten oder hat sich verstärkt.
  • Nachts wird zunehmend Unterstützung benötigt.
  • Orientierung, Gedächtnis oder Kommunikationsfähigkeit haben nachgelassen.
  • Ängste, Unruhe, Weglauftendenzen oder andere Verhaltensauffälligkeiten treten häufiger auf.
  • Pflegende Angehörige müssen wesentlich häufiger eingreifen oder beaufsichtigen.

Wichtig ist, dass die Veränderung nicht nur vorübergehend besteht. Für die Pflegebedürftigkeit sind Einschränkungen relevant, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.

Diese sechs Bereiche werden bei der Begutachtung betrachtet

Für die Einstufung zählt nicht, wie viele Minuten Angehörige täglich helfen. Bewertet wird vielmehr der Grad der Selbstständigkeit. Die Begutachtung umfasst sechs Lebensbereiche:

1. Mobilität

Hier wird beispielsweise geprüft, ob die Person selbstständig aufstehen, sich umsetzen, innerhalb der Wohnung bewegen und Treppen steigen kann.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Dabei geht es unter anderem um zeitliche und örtliche Orientierung, das Erkennen von Personen, das Verstehen von Informationen und die Fähigkeit, Entscheidungen im Alltag zu treffen.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Berücksichtigt werden beispielsweise nächtliche Unruhe, Ängste, aggressives Verhalten, Abwehr pflegerischer Maßnahmen oder ein ausgeprägter Beaufsichtigungsbedarf.

4. Selbstversorgung

Dieser Bereich hat ein besonders hohes Gewicht. Bewertet wird unter anderem, wie selbstständig Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengänge noch möglich sind.

5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

Hierzu gehören beispielsweise die Einnahme von Medikamenten, Blutzuckermessungen, Verbandswechsel, Arztbesuche oder der Umgang mit Hilfsmitteln.

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Geprüft wird unter anderem, ob die Person ihren Tagesablauf selbstständig gestalten, sich beschäftigen, soziale Kontakte pflegen und Veränderungen bewältigen kann.

Eine Verschlechterung in einem einzelnen Bereich führt nicht automatisch zu einem höheren Pflegegrad. Entscheidend ist die Gesamtbewertung aller relevanten Einschränkungen.

Wie beantragt man einen höheren Pflegegrad?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Für den ersten Schritt genügt grundsätzlich eine formlose Mitteilung; der Antrag kann laut Bundesgesundheitsministerium auch telefonisch gestellt werden.

Eine mögliche Formulierung lautet:

Hiermit beantrage ich aufgrund eines dauerhaft erhöhten Unterstützungsbedarfs die Überprüfung und Höherstufung meines derzeitigen Pflegegrades.

Notieren Sie das Datum der Antragstellung und bewahren Sie bei einem schriftlichen Antrag eine Kopie auf. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung. Privat Versicherte wenden sich direkt an ihr Versicherungsunternehmen.

So bereiten Sie die erneute Begutachtung vor

Eine gute Vorbereitung ist besonders wichtig. Im Begutachtungstermin sollte der tatsächliche Alltag dargestellt werden – nicht nur die Situation an einem besonders guten Tag.

Veränderungen dokumentieren

Schreiben Sie über mehrere Tage auf, wobei Hilfe benötigt wird. Notieren Sie auch nächtliche Unterstützung, Beaufsichtigung und wiederkehrende Aufforderungen. Bei schwankendem Gesundheitszustand sollten sowohl gute als auch schlechte Tage dokumentiert werden.

Wichtige Unterlagen bereitlegen

Hilfreich sind unter anderem:

  • aktuelle Arzt- und Krankenhausberichte,
  • eine Liste der Diagnosen,
  • ein aktueller Medikamentenplan,
  • Berichte von Therapieeinrichtungen,
  • eine Übersicht genutzter Hilfsmittel,
  • Pflegedokumentationen eines ambulanten Pflegedienstes und
  • eigene Aufzeichnungen zum täglichen Unterstützungsbedarf.

Eine vertraute Person hinzunehmen

Eine Angehörige, ein Angehöriger oder eine andere Pflegeperson sollte nach Möglichkeit am Termin teilnehmen. Pflegebedürftige Menschen schätzen ihre Fähigkeiten manchmal zu positiv ein oder vergessen wichtige Schwierigkeiten. Eine vertraute Person kann den tatsächlichen Alltag ergänzend schildern.

Nichts beschönigen, aber auch nichts übertreiben

Beschreiben Sie die Pflegesituation konkret und ehrlich. Statt „Das Anziehen klappt manchmal nicht“ ist beispielsweise hilfreicher: „Oberteile können mit Aufforderung angezogen werden, bei Hose, Strümpfen und Schuhen ist täglich vollständige Hilfe notwendig.“

Welche Fehler sollten vermieden werden?

Bei einem Antrag auf Höherstufung treten häufig ähnliche Schwierigkeiten auf:

  1. Nur Diagnosen nennen: Eine Diagnose beschreibt nicht automatisch den tatsächlichen Verlust an Selbstständigkeit.
  2. Nächtliche Hilfe vergessen: Unterstützung in der Nacht gehört zur Pflegesituation und sollte angegeben werden.
  3. Psychische und kognitive Einschränkungen auslassen: Auch Demenz, Ängste, Unruhe und Beaufsichtigung können relevant sein.
  4. Nur den besten Tag schildern: Entscheidend ist der typische Alltag über einen längeren Zeitraum.
  5. Keine Unterlagen vorbereiten: Ohne Dokumentation bleiben Veränderungen leichter unberücksichtigt.
  6. Die pflegende Person nimmt nicht teil: Dadurch können wichtige Informationen zum tatsächlichen Hilfebedarf fehlen.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Für Anträge auf Pflegeleistungen gilt grundsätzlich eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen. In bestimmten dringenden Situationen, etwa während eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts, können kürzere Fristen gelten.

Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und übermittelt seine Empfehlung an die Pflegekasse. Die verbindliche Entscheidung erhalten Versicherte anschließend durch einen schriftlichen Bescheid.

Was tun, wenn die Höherstufung abgelehnt wird?

Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, sollte zunächst das vollständige Gutachten geprüft werden. Vergleichen Sie die dortigen Feststellungen mit dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Gegen einen Bescheid der Pflegekasse kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist eine nachvollziehbare Begründung, die sich konkret auf fehlende oder unzutreffend bewertete Einschränkungen bezieht.

Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag Pflegegrad abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein.

Pflegegrad erhöhen lassen: Beratung in Hamminkeln und Umgebung

Ob eine Höherstufung sinnvoll ist, lässt sich nicht allein anhand einer Diagnose beurteilen. Entscheidend sind die Veränderungen im Alltag und deren Auswirkungen auf die Selbstständigkeit.

Die Pflegeberatung Menart unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, die aktuelle Pflegesituation verständlich einzuordnen und offene Fragen zu klären. Wir beraten persönlich, nachvollziehbar und am tatsächlichen Bedarf orientiert.

Sie möchten wissen, ob der bestehende Pflegegrad noch zu Ihrer Situation passt? Dann können Sie unkompliziert einen Beratungstermin anfragen.

Pflegeberatung Menart
Rispenweg 7a
46499 Hamminkeln
Telefon: 02857 / 5612348
E-Mail: kontakt@pflegeberatung-menart.de

Häufige Fragen zur Höherstufung des Pflegegrades

Kann ich jederzeit einen höheren Pflegegrad beantragen?

Ja. Wenn sich der Pflege- und Unterstützungsbedarf wesentlich verändert hat, kann jederzeit eine erneute Begutachtung beantragt werden. Eine bestimmte Wartefrist gibt es grundsätzlich nicht.

Reicht eine neue Diagnose für die Höherstufung aus?

Nein. Entscheidend ist, wie stark die Erkrankung die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt und wobei regelmäßig personelle Hilfe benötigt wird.

Muss ich für den Antrag ein bestimmtes Formular verwenden?

Für die erste Antragstellung genügt grundsätzlich eine formlose Mitteilung an die Pflegekasse. Die Kasse kann anschließend eigene Unterlagen zusenden.

Kommt der Medizinische Dienst erneut nach Hause?

In vielen Fällen findet eine erneute Begutachtung statt. Je nach Fallkonstellation kann diese als Hausbesuch, strukturiertes Telefoninterview oder per Videotelefonie erfolgen. Nicht jede Form ist in jeder Situation zulässig.

Wird der höhere Pflegegrad rückwirkend gezahlt?

Wird die Höherstufung bewilligt, ist für den Leistungsbeginn grundsätzlich der Zeitpunkt der Antragstellung wichtig. Deshalb sollte ein begründeter Antrag nicht unnötig hinausgezögert werden.

Kann der Pflegegrad bei der erneuten Begutachtung auch niedriger ausfallen?

Bei einer erneuten Begutachtung wird die aktuelle Pflegesituation insgesamt bewertet. Ein Höherstufungsantrag sollte daher gestellt werden, wenn ein dauerhaft gestiegener Hilfebedarf nachvollziehbar dokumentiert werden kann.

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